puro Naturstein UG (haftungsbeschränkt)   -   Auf der Oberwiese 3   -   D-63679 Schotten - Rainrod

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Geltung
    • Die folgenden Bedingungen gelten für unsere sämtlichen Leistungen und Angebote, insbesondere zum Verkauf von Schüttgütern, sowie Lieferung von Baustoffen.
    • Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
  1. Angebot / Vertragsabschluss
    • In Preislisten, Anzeigen, Prospekten usw. enthaltene Angaben sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar.
    • Für die richtige Auswahl aus unserem Sortiment ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Soweit wir in diesem Zusammenhang auf Wunsch beratend tätig sind, erfolgt dies ausschließlich aus Kulanz und ohne Übernahme einer Haftung gleich welcher Art.
    • Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
    • Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Absendung durch den Kunden anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
    • Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Der Kunde wird über eine etwaige Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
  1. Lieferung
    • Lieferung frei Baustelle bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einen mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden oder einer von ihm beauftragten Person die Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden.
    • Termine und Orte für Leistungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. Wenn Termine aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, beispielsweise höhere Gewalt, nicht eingehalten werden können, sind wir nach unserer Wahl von jeder Lieferverpflichtung befreit oder zur Lieferung – auch von Teilmengen – innerhalb angemessen verlängerter Lieferzeit berechtigt.
    • Soweit die Lieferung von uns geschuldet ist, ist der Kunde verpflichtet, für die erforderliche Befahrbarkeit der Abladestelle zu sorgen, einschließlich eventueller dafür erforderlicher behördlicher Genehmigungen. Das Abladen muss unverzüglich, zügig und gefahrlos erfolgen können. Von uns nicht vertretende Warte- und Be- und Entladezeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen sind wir zur Leistung nicht verpflichtet und der Kunde haftet für sämtliche daraus entstehenden Schäden.
    • Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des Rechts der AGBs, gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen als bevollmächtigt für Annahme und Empfangsbestätigung.
    • Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Kaufsache geht bei Abholung in der Geschäftsstelle auf den Kunden über, sobald die Ware verladen ist. Bei Auslieferung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald das Lieferfahrzeug an der vereinbarten Abladestelle eingetroffen ist, spätestens jedoch mit Verlassen der zur Abladestelle führenden öffentlichen Straße. Verzögern sich Auslieferung und Entgegennahme des Liefergegenstandes aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, gehen alle Gefahren ab Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
    • Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Für Waren, die mit unserem Einverständnis und ungebraucht sowie unbeschadet zurückgegen werden, berechnen wir mit 15% Rücknahmegebühr. Folgende Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen: Sonderanfertigungen und Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurde (Kommissionsware). In den Wintermonaten ist die Rücknahme frostgefährdeter Ware ausgeschlossen.
    • Paletten werden handelsüblich berechnet und bei Rückgabe an uns abzüglich einer Abnutzungsgebühr gutgeschrieben.
    • Ereignisse oder Umstände, die uns die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erheblich erschweren oder vorübergehend oder dauern ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, einzuschränken oder wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung bei uns selbst oder unseren Lieferanten eintreten oder vorliegen.
    • Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung berechtigen uns zum Rücktritt von nicht erfüllten Verträgen.
  1. Abholung
    • Der Kunde hat bei Abholung von Waren darauf zu achten das maximal zulässige Gesamtgewicht seines Fahrzeuges / Anhängers nicht zu überschreiten. Der Verlader übernimmt keine Haftung bei Überbeladung des Fahrzeuges / des Anhängers.
    • Der Kunde ist verpflichtet eigenständig auf die gesetzlich vorgeschriebene Sicherung des Ladeguts zu achten.
    • Den Hinweisen bezüglich der Ladungssicherung des Verladers ist Folge zu leisten.
  1. Preise / Preisänderungen
    • Die angegebenen Preise sind Nettopreise, denen die aktuell gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.
    • Transportdienstleistung, Kranentladung, Abtransport und Miete werden gesondert in Rechnung gestellt.
    • Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten bzw. tatsächlichen Liefertermin mehr als 3 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zum Lieferzeitpunkt die Einstandspreise und / oder die Transportkosten, ist die Firma puro Naturstein UG (haftungsbeschränkt) berechtigt die Preise entsprechend den Kostensteigerungen anzupassen.
    • Ist der Kunde Unternehmer i. S. v. §14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten bzw. tatsächlichem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrage nur berechtigt, wenn die Rechnung auf Basis der neuen Preise den ursprünglich vereinbarten Rechnungsendbetrag um mehr als 10% übersteigt.

 

  1. Zahlungsbedingungen
    • Bei einem Barkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug fällig.
    • Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und alle früheren Rechnungen bezahlt sind. Für Skontorechnungen sind die ausgewiesenen Rechnungsbeträge inkl. Umsatzsteuer abzüglich Transportleistungen, Miete und Paletten maßgeblich. Der Skontobetrag wird auf der Rechnung ausgewiesen.
    • Unsere Rechnung gilt als anerkannt, sofern nicht nach spätestens 14 Tagen ab Rechnungsdatum ein schriftlicher Widerspruch bei uns eingegangen ist.

 

  1. SEPA Basislastschriftmandat / SEPA Firmenlastschriftmandat
    • Die fälligen Rechnungen aus Lieferung und Leistung werden nach 7 Werktagen zu Lasten des Kunden / Unternehmers eingezogen.
    • Das Einzugsdatum der SEPA Lastschrift ist auf der Rechnung vermerkt.
  1. Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
    • Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
    • Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder daran das Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  1. Gewährleistung und Mängel
    • Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, stehen dem Kunden – sofern er Verbraucher ist – die Rechte des §437 BGB zu. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Offensichtliche Mängel und / oder Falschlieferungen, sowie Mengendifferenzen sind fernmündlich mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung zu rügen, sichtbare Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer anderen als der bestellten und bei uns ermittelten Menge sind sofort bei Abnahme zu rügen. Unsichtbare Mängel sind nach Sichtbarwerden innerhalb gesetzlicher Frist zu rügen, wobei der Kunde verpflichtet ist, bei Abnahme in zumutbarem Umfang durch Stichproben die Ware auf Mängel hin zu untersuchen. Bei nicht form- und / oder nicht fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt. Gleiches gilt, wenn der Kunde oder die zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person die Ware mit Baustoffen anderer Lieferanten oder mit anderen Stoffen vermengt oder vermengen oder verändern lässt, insbesondere sie einbaut.
  1. Haftung aus sonstigen Gründen
    • Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art gleich aus welchem vertraglichen oder außergerichtlichen Rechtsgrund sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann oder wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend haften.
    • Im Falle einer Haftung gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften für Umfang und Verjährung. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des Rechts der ABGs, ist unsere Haftung auf den Wert der gelieferten Ware begrenzt, bei übrigen Kunden haften wir bis zur Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung.
  1. Bundesdatenschutzgesetz / Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • Wir speichern und verarbeiten Kundendaten nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  1. Eigentumsvorbehalt
    • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller sonstigen auch künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
    • Werden unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware be- oder verarbeitet, gilt im Verhältnis zum Kunden als vereinbart, dass wir als Hersteller anzusehen sind, für welchen die Be- oder Verarbeitung ohne Anspruch auf Ersatz unentgeltlich und ausschließlich erfolgt. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände außerhalb der Voraussetzungen dieser Geschäftsbedingungen erlöschen, gilt bereits jetzt als vereinbart, dass wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Sachen erwerben. Dessen Umfang ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem Wert der von uns gelieferten Sachen und dem Wert der fremden Sachen vor der Verarbeitung. Bestehende oder künftige Forderungen aus einer Weiterveräußerung (Kaufpreis, Werklohn) von verarbeiteter Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
  1. Schlussbestimmungen
    • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen ist unser Geschäftssitz. Auf sämtliche Geschäftsbesorgungen ist ausschließlich das deutsche Recht anzuwenden.
    • Nebenabreden und Ergänzungen zu den diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Verträgen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen dem Schriftformerfordernis.
    • Sollte einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die deren wirtschaftlichen Sinn und Zweck weitestgehend erfüllt.